Auftrag
Dem Kirchenvorstand obliegt die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Er berät und beschließt über Personalangelegenheiten, über notwendige Bau- und Erweiterungsarbeiten an den Kirchen und kirchlichen Gebäuden sowie über sonstige Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde. Unterstützt wird er dabei durch Mitarbeiter/-innen der Zentralrendantur.Mitglieder
Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einigen gewählten Gemeindemitgliedern, deren Anzahl durch die Pfarreigröße festgelegt ist. Die Gemeindemitglieder werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und im Gebiet der Gemeinde wohnen (Erstwohnsitz).Dem Vorstand gehören aktuell an
- Pfarrer Ernst Willenbrink (Vorsitzender des Kirchenvorstands),
- 8 gewählte Mitglieder
Becker, Gabriele Corzillius, Irina (stellv. Vorsitzende) Geismann, Monika Hüske, Anneliese Huhn, Christian Köster, Gregor Linscheidt, Rolf Stegemann, Christel - Abgesandte des Pfarreirates
Czarkowski, Martina - Verwaltungsreferentin
Dondrup, Anita

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