Auftrag

Dem Kirchenvorstand obliegt die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Er berät und beschließt über Personalangelegenheiten, über notwendige Bau- und Erweiterungsarbeiten an den Kirchen und kirchlichen Gebäuden sowie über sonstige Verwaltungsaufgaben einer Kirchengemeinde. Unterstützt wird er dabei durch Mitarbeiter/-innen der Zentralrendantur.

Mitglieder

Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einigen gewählten Gemeindemitgliedern, deren Anzahl durch die Pfarreigröße festgelegt ist. Die Gemeindemitglieder werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und im Gebiet der Gemeinde wohnen (Erstwohnsitz).


Dem Vorstand gehören aktuell an
  • Pfarrer Ernst Willenbrink (Vorsitzender des Kirchenvorstands),
  • 8 gewählte Mitglieder 
    Becker, Gabriele
    Corzillius, Irina (stellv. Vorsitzende) 
    Geismann, Monika 
    Hüske, Anneliese  
    Huhn, Christian 
    Köster, Gregor
    Linscheidt, Rolf 
    Stegemann, Christel 
  • Abgesandte des Pfarreirates
    Czarkowski, Martina
  • Verwaltungsreferentin
    Dondrup, Anita

Kirchenvorstand 2025 bis 2029

Kontakt

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